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10. Januar 2022

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Neben dem alten Gasometer auf dem EUREF-Campus steht eine Überdachung für Elektrofahrzeuge, auf der Solarpanele angebracht sind.

Den eigenen Strom im Unternehmen erzeugen

Photovoltaikanlagen auf Dächern oder ungenutzten Flächen sind heute kein seltener Anblick: Allein in Berlin sind etwa 7.500 Solaranlagen installiert und speisen jährlich rund 66 Mio. kWh in das Stromnetz ein (Stand: 2018). Welche weiteren Möglichkeiten der Stromerzeugung es gibt und was genau eigentlich die EEG-Umlage ist, die im öffentlichen Diskurs um Stromeinspeisung selten fehlt, stellen wir Ihnen hier kurz vor. 

Die eigene, dezentrale Erzeugung von Strom gilt oft als umweltfreundliche Vorzugsvariante, da hierdurch der langwierige Transport über das Stromnetz als auch der Aufbau von großflächigen Windparks in ländlichen Regionen oder in Nord- und Ostsee entfallen. Dazu kommen die erzielbaren finanziellen Einsparungen sowie Unabhängigkeit von großen Versorgungsunternehmen.

 

Möglichkeiten der Stromerzeugung

  • Photovoltaikanlagen auf dem Dach, an der Fassade, auf der Garage oder ungenutzter Fläche sind das bislang beliebteste Mittel, um eigenen Strom zu erzeugen. Wie auch bei Photothermie­anlagen zur Gewinnung von Wärme gilt, dass sich der Standort bzgl. Ausrichtung, Verschattung sowie Tragfähigkeit dafür eignen muss.
  • Auch kann hier ein BHKW zum Einsatz kommen. Wie im Kapitel „Wärmewende im Betrieb“ erklärt, erzeugt es durch Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) sowohl Wärme als auch Strom.
  • An windreichen Standorten ohne hohe Umgebungshindernisse könnten sich ggf. Kleinwindanlagen rechnen. Als Kleinwindanlage zählen Windgeneratoren mit einer Leistung bis zu 100 kW und einer Höhe von 30 m. Bei einer Höhe von bis zu 10 m spricht man von Kleinstanlagen. Der Aufbau einer Kleinstanlage außerhalb von Wohngebieten ist in Berlin gemäß Bauordnung für Berlin (BauO Bln) nicht genehmigungspflichtig. 

Noch nicht ausgereift ist aktuell die Technik zur Speicherung von Strom. Da Speicheranlagen noch verhältnismäßig teuer sind, gibt es aber finanzielle Förderangebote durch die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

 

Strom einspeisen oder Selbst nutzen

Wer eigenen Strom erzeugt, steht vor der Frage, ob der Strom überwiegend der Eigennutzung 
dient oder in das Stromnetz eingespeist wird. Wird der Strom in das Stromnetz eingespeist, bekommt der/die Erzeuger_in eine entsprechende Vergütung vom lokalen Stromnetzbetreiber. Die Anlage muss hierfür bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein. 

Die Höhe der Vergütung hängt sowohl von Erzeugungsart als auch von der Leistung der Erzeugungs­anlage ab. Für Strom aus Photovoltaikanlagen beträgt im Januar 2020 die Einspeisevergütung in Abhängigkeit von der Nennleistung der Anlage zwischen 7,54 bis 9,87 Cent/kWh (je größer die Anlage, desto geringer die Einspeisevergütung). Der festgelegte Vergütungssatz ist für 20 Jahre garantiert – Grundlage hierfür ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). 

Eine andere Möglichkeit für das Einspeisen von Strom aus Photovoltaik oder Windkraft ist das Modell der Marktprämie. In diesem Fall wird der eingespeiste Strom nicht über die Einspeisevergütung vergütet, sondern über den Preis an der Börse. Zusätzlich zu diesem Preis wird eine Marktprämie ausgezahlt, deren Höhe jeden Monat neu festgelegt wird. Welches Modell – Einspeisevergütung oder Marktprämie – gewählt wird, kann monatlich neu entschieden werden.

Wird Strom eingespeist, der durch ein BHKW mittels Kraft-Wärme-Koppelung erzeugt wurde, greift der Vergütungsmechanismus auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zurück. Je nach Leistung und Jahr der Inbetriebnahme der Anlage variiert auch hier die Vergütung. Zudem setzt sich diese aus insgesamt drei Komponenten zusammen: 

  • Für die erste Preiskomponente – der Durchschnittspreis für Basislaststrom – können Verhandlungen mit dem lokalen Stromnetzbetreiber geführt oder ansonsten auf die Preise der Leipziger Strombörse EEX zurückgegriffen werden.
  • Dazu kommt der sogenannte KWK-Zuschlag, der je nach kW-Leistungsanteil variiert. Dieser Zuschlag wird solange gezahlt, bis eine definierte Vollbenutzungsstundenanzahl erreicht ist.
  • Darüber hinaus bekommt der Betreiber eines BHKW noch eine weitere Vergütung, weil Netzkosten durch den lokalen Verbrauch vermieden wurden.

Aber: Wird das BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben, entfällt dieses Vergütungsmodell und es greift doch wieder die Einspeisevergütung nach dem EEG.

Durch die insgesamt sinkende Einspeisevergütung wird es zunehmend attraktiver, den Strom selbst zu verbrauchen. Sei es im Betrieb oder auch für die Bereitstellung von eigens erzeugtem Strom für die Elektroflotte. Das „Tanken“ von eigenem Strom lohnt sich finanziell besonders. 

Achtung: Wenn Sie einen Teil des Stroms in das Netz einspeisen, einen Teil jedoch selbst verbrauchen, wird auch auf diesen selbst verbrauchten Anteil die Umsatzsteuer fällig! Beliefern Sie benachbarte Gewerbe ebenfalls mit Ihrem selbst erzeugten Strom, gelten Sie als Energieversorger und unterliegen weiteren Pflichten, wie z. B. das Abführen der EEG-Umlage.

Sie merken: Das Vergütungsmodell ist komplex. Lassen Sie sich auch hier entsprechend beraten, welche Lösung sich für Sie auch finanziell am meisten lohnt.


Dienstleister_innen und Beratung von Berliner Unternehmen:

Wie Sie sehen, sind Strom- und Wärmeerzeugung eng miteinander verknüpft. Die im Kapitel „Wärmewende im Betrieb“ genannten Ansprechpartner_innen und Dienstleister sind auch zum Thema Strom eine gute Anlaufstelle.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an:

Frank Christian Hinrichs
inno2grid GmbH
EUREF-Campus, Haus 13
Torgauer Straße 12–15
10829 Berlin
Tel.: +49 (0)30-238884240
E-Mail: info@inno2grid.com
Web: www.inno2grid.com